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Es lebe der Sport

Die ersten Beiträge unseres neuen internen Blogs sollen zeigen, was sich hier zukünftig abspielen könnte. Beispiel 3 Galerie Der Sportunterricht litt wohl am meisten während der Corona-Zeit. Im Schuljahr 2021-2022 fand er jedoch weitgehend wieder normal statt und so stand auch das Sportfest nach zweimaligem Ausfall wieder auf dem Programm. Im Bürgerparkstadion ging es am letzten Schultag dann endlich wieder um die bekannten und beliebten Disziplinen: Sprint, Hochsprung, Weitsprung, Ballweitwurf, Zielwerfen und Paar-Skilaufen. Schönste Anfrage: “Machen wir doch im nächsten Jahr im OA-Sport einmal Leichtathletik?” Auch beim Fußballspiel nach Bolzplatzregeln – jede*r der*die kommt spielt mit – ging es bei heißen Temperaturen heiß her. Unsere Galerie zeigt – bisher – Bilder einer Disziplin, dem von Eduardo und Andrea begleiteten Zielwerfen. Danke an Johannes für das “Ausgraben” der 12 Megapixel-Kamera und euch viel Spaß beim Anschauen. Sollte noch jemand Bilder haben – gerne schicken …

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Up Up and away

Die ersten Beiträge unseres neuen internen Blogs sollen zeigen, was sich hier zukünftig abspielen könnte. Beispiel 2 Veranstaltungsbericht Das Jahr 2022 barg abschlussbezüglich gleich zwei Rekorde: Der größte Jahrgang mit 19 Schüler*innen verließ die Schule mit der größten Abschluss-Breite. Letzteres bedeutet, dass gleich fünf von sechs der an der FCS möglichen Abschlüsse absolviert wurden.Neu war der Qualifizierende Realschulabschluss (dieser befähigt automatisch zum Weiterstudieren an einer gymnasialen Oberstufe). Dazu kommt der “normale” Realschulabschluss, und der (Qualifizierende) Hauptschulabschluss. Diese Abschlüsse wurden von einer extern geleiteten Prüfungskommission vermittelt. Den Vorsitz hatte, wie in den letzten Jahren, Direktor Dominik Dilcher von der Erich-Kästner-Schule (IGS). Dazu kommen zwei interne Abschlüsse:Der Berufsorientierte Abschluss und der Lebenpraktisch orientierte Abschluss. Wie immer organisierte der 9. Jahrgang dies fulminante Feier. Neu war dabei die aufgelockerte Reihenfolge – der “akademische” Teil mit Reden von Vorstand, Prüfungsvorsitz und Schulleitung wurde auf die Veranstaltung verteilt. So entwickelte sich eine großte Leichtigkeit innerhalb der vielen Beiträge und auch die 19 “Abschlussfahrten” mit einem (wie immer) neu gestalteten Gefährt wurden nicht langweilig. Ein besonderer Dank galt schlussendlich Sandra, die die ganze Gruppe aus 9er Eltern und Schüler*innen offensichtlich hervorragend eingestellt und begleitet hatte. Auch Sias Arbeit wurde hervorgehoben, denn er hatte nicht nur 19 Namen auf einen Ehemaligen-Stein drapiert, sondern dem Steinmetz auch ein ansehnliches Design an die Hand gegeben. Up Up and away bedeutet aber nicht automatisch, das keine*r mehr wiederkommt. So freuten wir uns etwa über Pia, Lenni und Nanouk, die inzwischen studieren und sich doch aus Marburg oder Innsbruck kommend, Zeit genommen hatten, um dabei zu sein: Und einige neue Serientipps für die Sommerferien 😉

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… die Grundlegung des organisatorischen Handelns

Die ersten Beiträge unseres neuen internen Blogs sollen zeigen, was sich hier zukünftig abspielen könnte. Beispiel 1 Backround – besser lesbar Hier als Beispiel die neueste Fassung der Satzung der Freien Comenius Schule aus dem Jahr 2016. Wie die Brandschutzordnung und der Schulwegeplan (s. die Links gleich unten), bietet der Blog die Möglichkeit, PDFs an alle Bildschirme angepasst veröffentlichen zu können. Doch nun zur Satzung: § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des VereinsDer Verein führt den Namen „Freie Comenius Schule – Freie evangelische Schulgemeinde e.V.“. Der Sitz des Vereins ist in Darmstadt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Haushaltsjahr ist das Schuljahr. Es beginnt am 01. August und endet am 31. Juli. § 2 Zweck des Vereinsa) Der Verein hat das Ziel, eine Schule in freier Trägerschaft zu führen, die den hessischen Schulgesetzen entsprechend genehmigt oder anerkannt ist. Dazu kann der Verein eine Schulordnung erlassen.b) Die vom Verein getragene Schule soll in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern, sowie Schülerinnen und Schülern, einen Beitrag zur Lösung von Erziehungs- und Bildungsfragen der Gegenwart leisten. Dazu wird vom Verein ein pädagogisches Konzept erarbeitet und fortgeschrieben. Zu den Grundprinzipien dieses Konzeptes gehört die Betreuung und Begleitung von Mädchen und Jungen, im Sinne der Inklusion, sowie das Zusammenleben und Zusammenlernen zwischen beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten jungen Menschen. § 3 FreigemeinnützigkeitDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar freigemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden.Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. § 4 MitgliedschaftEs gibt ordentliche und passive Mitglieder.1. Ordentliche Mitglieder können sein:a) natürliche Personen, deren Kinder die Freie Comenius Schule besuchen,b) Personensorgeberechtigte, die gemeinsam vom Verein aufgenommen wurden und deren Kinder die Freie Comenius Schule besuchen (Familienmitgliedschaft),c) natürliche Personen, deren Fähigkeiten oder Wissen den Zielen des Vereins in besonderem Maße dienlich sind.2. Passive Mitglieder können sein:a) vormalige ordentliche Mitglieder,b) ehemalige Schülerinnen und Schüler der Schule,c) ehemalige Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder die Schule besucht haben,d) ehemalige Beschäftigte,e) sowie andere juristische oder natürliche Personen,die mit den Zielen des Vereins übereinstimmen und ideell und materiell seine Arbeit unterstützen.Die passiven Mitglieder bilden den Ehemaligen- und Freundeskreis des Vereins. § 5 Beginn und Ende der MitgliedschaftDie Aufnahme ist in Textform zu beantragen.Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung durch Zweidrittelmehrheit in Abwesenheit des/der Antragsteller_in.Die Mitgliedschaft endet:a) durch Tod,b) durch Austritt,c) durch Streichung aus der Mitgliederliste,d) durch Ausschluss des Mitglieds.Mitglieder nach § 4 1a) und b) werden bei Beendigung des Unterrichtsvertrages passive Mitglieder.Der freiwillige Austritt muss in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden und gilt zum Ende des nächsten Monats, wenn kein späterer Zeitpunkt genannt ist. Die Kündigung wird in Textform bestätigt.Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand bei Mitgliedern, die mit der Zahlung von Beiträgen, trotz Zahlungsaufforderung oder nicht zustellbarer Zahlungsaufforderung, mehr als 6 Monate im Verzug sind.Der Ausschluss erfolgt bei vorsätzlichen groben Verstößen gegen die Interessen und Ziele des Vereins. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Dem betroffenen Mitglied ist in der Mitgliederversammlung Gelegenheit zu geben, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Ausschließungsbeschluss ist mit Gründen zu versehen. Dem betroffenen Mitglied ist auf Aufforderung eine Abschrift des ihn betreffenden Protokollteils auszuhändigen. Der Ausschluss erfolgt mit sofortiger Wirkung.Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden die Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Eine Rückgewährung von Beiträgen und Spenden ist ausgeschlossen.” § 6 Rechte und Pflichten der MitgliederJedes ordentliche Mitglied hat das Recht, an der Willensbildung des Vereins durch Ausübung des Antrags-, Stimm- und Diskussionsrechts teilzunehmen. Alle ordentlichen Mitglieder sind aufgefordert an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Pro Familienmitgliedschaft ist nur eine Person stimmberechtigt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach Kräften zu fördern. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge rechtzeitig und vollständig zu zahlen.Die Mitgliederversammlung beschließt über Höhe und Fälligkeit der Beiträge von ordentlichen und passiven Mitgliedern.Ordentliche Mitglieder können jederzeit durch einen Antrag in Textform an den Vorstand passive Mitglieder werden.Der Ehemaligen- und Freundeskreis des Vereins soll einmal jährlich durch den Vorstand zu einer Versammlung eingeladen werden, um ihn über die Entwicklung des Vereins zu informieren und um seine Anregungen und Ideen für die Gestaltung der Vereinsarbeit aufzunehmen. An dieser Versammlung können die ordentlichen Mitglieder ebenfalls teilnehmen. Der Vorstand kann eine Ansprechperson für den Ehemaligen- und Freundeskreis benennen.Die Mitglieder des Ehemaligen- und Freundeskreises Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen. § 7 Organe des VereinsDie Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand. § 8 Mitgliederversammlung*Die Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen.*Die Einladung in Textform zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 8 Tage vor dem Termin der Sitzung.*Der Vorstand muss die Mitgliederversammlung binnen 3 Wochen einberufen, wenn dies von mindestens 1/5 der Mitglieder, oder 1/5 der ordentlichen Mitglieder, unter Angabe des Beratungsgegenstandes gewünscht wird.*Anträge an die Mitgliederversammlung durch die ordentlichen Mitglieder sind mindestens 10 Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung an den Vorstand einzureichen. Der Vorstand hat die Anträge in die Tagesordnung aufzunehmen.*Weitere dringliche Punkte können durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ad hoc auf die Tagesordnung genommen werden.*Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung gefasst werden.*Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß eingeladen worden ist und mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.*Bei Beschlussunfähigkeit ist eine neue Mitgliederversammlung binnen einer Frist von längstens 3 schulferienfreien Wochen einzuberufen. Die neue Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.*Beschlüsse werden mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. *Erreicht ein Antrag zwar mehr Ja- als Nein-Stimmen der abgegebenen Stimmen, aber nicht die 3/4-Mehrheit, wird er bei der nächsten Sitzung erneut zur Abstimmung gestellt, wenn auf entsprechende unmittelbar an die Abstimmung anschließende Frage der Sitzungsleitung wenigstens 1/4 der anwesenden Stimmberechtigten für die erneute Abstimmung votieren. *Bei dieser erneuten Abstimmung gilt der Antrag als beschlossen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erlangen konnte.*Beschlüsse über den

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Was ich dir sagen will

Nicht jede*r von uns hat ein Klavier und kann damit ausdrücken, was er*sie*dey sagen will – wie Udo Jürgens im überschriftlichen Lied (und auch sonst).Brauchen wir an der FCS aber auch nicht, denn wir haben alle ein Smartphone, einen Stift oder eine Schreibmaschine – und vor allem, wir haben immer viele interessante Themen in der Pipeline.Hier im Blog besteht die Möglichkeit zu berichten – aus Arbeitsgruppen, aus den Stufen und Stammgruppen, aus der MV, der SEG oder dem Vorstand. Maria (Atelier Löwentor) hat ihn auf der von Sabina (ebenfalls Atelier Löwentor) realisierten internen Homepage eingebaut. Die Erde, sie bleibt nicht stehenSolang′ wir sie weiterdrehenSolang’ wir Gefühle zeigen und – PhantasieWir haben die Kraft der LiebeKomm, nutzen wir sie Packen wir′s an – jetzt oder nie Wolfgang Hofer / Udo Jürgens Wenn ihr mitmachen oder einfach nur etwas berichten wollt – meldet euch unter info@fcs-da.de STICHWORT BLOG.

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Unser Leitbild

Das Leitbild, dass im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends erstellt wurde, findet ihr hier im Blog-Format vor. Unsere Vision »Alles fließe aus eigenem Antrieb — Gewalt sei ferne den Dingen« (»Omnia sponte fluant absit violentia rebus« J.A. Comenius) Der Wahlspruch des Namenspatrons unserer Schule Jan Amos Comenius (1592 – 1670) prägt unsere Idee von Schule. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können an der FCS ihre Lern- und Wachstumsprozesse in Freiheit und in eigener Verantwortung bewusst erfahren und umfassend gestalten. In einer langfristigen , gemeinsam verantworteten Lern-und-Lebens-Gemeinschaft und in gegenseitiger Wertschätzung ihrer Einzigartigkeit wachsen Menschen am besten zu einer reifen Persönlichkeit. Unsere Vision ist es, praktisch umzusetzen, was Jan Amos Comenius beschrieben hat: »Erstes und letztes Ziel unserer Didaktik soll es sein, die Unterrichtsweise aufzuspüren und zu erkunden, bei welcher die Lehrer weniger zu lehren brauchen, die Schüler dennoch mehr lernen; in den Schulen weniger Lärm, Überdruss und unnütze Mühe herrsche, dafür mehr Freiheit, Vergnügen und wahrhafter Fortschritt.« (Comenius in “Didactica magna”) Unsere Grundwerte – unser Bild vom Menschen Unsere Schule orientiert sich am christlichen Menschenbild im Sinne der Bergpredigt und seiner Lebensperspektive von sozialer Gerechtigkeit, geschwisterlichem Leben und gesellschaftlicher Friedensfähigkeit. Respektvolle Achtung und ein wertschätzender Umgang mit sich, der Umwelt und Mitwelt gehören zum Leben an der FCS. Tolerantes und friedensstiftendes Handeln, die Abwehr von Unmenchlichkeit und Solidarität mit vermeintlich Schwachen sind für uns zentrale ethische Qualitätsmerkmale. Dazu gehört für uns ein konstruktiver Umgang mit Konflikten. Die liebevolle Zuwendung des Umfeldes ermöglicht es, ein Gefühl für den eigenen Wert zu entwickeln. Wir verstehen Lernen als offenen „Entdeckungsprozess“. Ein reifer Mensch zeichnet sich dadurch aus, dass er seine Schwächen und Stärken kennt und damit umgehen kann. Wir gestalten an unserer Schule eine inklusive Gemeinschaft von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Inklusion bedeutet für uns soviel gemeinsames Lernen wie möglich und soviel besondere Hilfen wie nötig. Der pädagogische Ansatz Die FCS arbeitet nach einem eigenen pädagogischen Ansatz, d e r a u f g r u n d l e g e n d e n pädagogischen Ideen unseres Namensgebers J. A. Comenius u n d a u f E l e m e n t e n d e r klassischen Reformpädagogik vor allem nach Freinet und des Jenaplans basiert. Unser Konzept wird auf Basis der laufenden Erfahrungen in der täglichen Arbeit immer wieder neubewertet, differenziert und weiterentwickelt. Soziale Kompetenz und soziales Lernen sind Grundpfeiler unserer Schule. Ein Kernelement unserer Pädagogik ist der Begriff der Mathetik. Mathetik bedeutet „Lernkunst“ und betont, dass das Lernen aus dem Blickwinkel des Lernenden betrachtet wird. Sie ist ein Gegenpol zur lernzielorientierten und lehrerzentrierten Didaktik. Mathetik geht davon aus, dass Lernen ein aktiver, selbstorganisierender und selbstreflexiver Prozess ist. Mathetik fordert einen ganzheitlichen Blick auf die Lernenden. In der Konsequenz heißt das, Lehren vor allem als Angebot an die Lernenden zu sehen, das auch auf der Beziehungsebene erfolgt. Lernen und Lehren An unserer Schule sind Schüler*innen an der Gestaltung und Festlegung von Lerninhalten, Lernformen, Lernorten und Lerngesellschaft so weit es geht beteiligt. Lernen ist ein natürliches Bedürfnis, dem wir Raum und Struktur geben. Neugier und Forschergeist werden erhalten und genährt. Wir stärken die Selbstwertentwicklung durch Zutrauen zum Kind, Ermutigung und den Blick auf das Geleistete. Ergebnisse bewerten wir nicht höher als den Lernprozess selbst. Wir respektieren das individuelle Lerntempo. Interne Präsentationen und Vorführungen wie auch regelmäßige Feste und Feiern bieten unterschiedliche Möglichkeiten, sich selbst und seine Fortentwicklungen zu erproben und darzustellen. Die Schüler*innen lernen Strategien und Methoden, um sich Wissen und Information selbständig anzueignen, zu verarbeiten und einzuordnen. Sie unterstützen sich gegenseitig sowohl in leistungsgemischten (Inklusion) als auch in jahrgangsübergreifenden Gruppen (Lehrling – Geselle – Meister Prinzip). Lerninhalte haben für die Lernenden persönliche Bedeutung, … werden exemplarisch vertieft und in Sinnzusammenhängen erlebt. Projekte, eigene Themen, Praxislernen sowie das Arbeiten in den schuleigenen Werkstätten nehmen daher in allen Schulstufen einen großen Raum ein. Die Verantwortung für das persönliche Lernverhalten, die Lernentwicklung und den Lernerfolg tragen die Schüler*innen gemeinsam mit den Lehrkräften. Lernen findet ganzheitlich innerhalb von Beziehungen und im gegenseitigen Dialog statt. Aufgabe der Lehrkräfte und Eltern ist es, den Lernprozess mit den Schüler*innen zu reflektieren und unterstützend zu begleiten. Die Lehrkräfte vermitteln den Lernenden Wissen und Werte, begleiten sie und stärken ihre soziale und emotionale Kompetenz. Die Schüler*innen erhalten zu ihren Leistungen und ihrem Verhalten regelmäßiges und wertschätzendes Feedback, das den dialogischen Prozess des Lernens widerspiegelt. Untereinander fördern sie sich durch gegenseitige konstruktive Kritik. An der Erstellung der jährlichen detaillierten Entwicklungsberichte sind sie beteiligt. Die Lehrkräfte fordern regelmäßig von Seiten der Schüler*innen ein Feedback und beziehen es in die Verbesserung ihrer Arbeit ein. Teilhabe, Verantwortung, Struktur Unsere Organisationsstruktur Die vom Verein „Freie Comenius Schule – Freie Evangelische Schulgemeinde e.V.“ getragene Schule soll – wie es in der Satzung heißt – „einen Beitrag zur Lösung von Erziehungs- und Bildungsfragen der Gegenwart leisten.“ Von allen Mitgliedern der Schulgemeinde – Schüler*innen, Lehrkräften, anderen Mitarbeitenden und Eltern – wird die Bereitschaft erwartet, Verantwortung füreinander, für den Schulalltag und in der Gesellschaft zu übernehmen. Wir pflegen ein hohes Maß an strukturierter Mitbestimmung, umfassender Teilhabe und aktiver Eigenverantwortung. Im Umgang miteinander setzen wir Offenheit, Wahrhaftigkeit und Respekt voraus. Die Suche nach tragfähigen Kompromissen und weitestgehenden Konsensen zwischen den unterschiedlichen Interessen ist uns wichtig. Der FCS liegen die Leitgedanken der Selbsthilfe und Kooperation zugrunde. Konzepte und Regeln, die für alle Mitglieder der Schulgemeinde verbindlich sind, werden gemeinsam entwickelt. Profile der Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen werden klar formuliert und kommuniziert. Das Team der Lehrkräfte Das Team der Lehrkräfte trägt die Hauptverantwortung für die pädagogische Arbeit und die professionelle Umsetzung des Leitbilds und des Konzepts. Unsere Lehrkräfte unterstützen sich und fördern das Team-Teaching mit ehrlichem Feedback. Sie bilden sich regelmäßig fort und arbeiten an der Verbesserung der Schulkultur. Mitbestimmung der Lernenden Schüler*innen an der FCS übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Verhalten gegenüber Personen, Sachen und Unterricht. Sie bestimmen die an der Schule geltenden Regeln aktiv mit. Indem sie soziale Teilhabe erfahren, gewinnen die Beteiligten Vertrauen in die Gestaltbarkeit von Gemeinschaft, erleben und erlernen Demokratie. Mitgestaltung durch Eltern Grundlage unserer Schule ist eine besonders intensive Mitwirkung und

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Die Schulentwicklungsgruppe​

Schule weiter denken Pädagogik und Schulorganisation müssen sich (nicht erst seit heute) beständig fortentwickeln. Die SEG fungiert hier als Nahtstelle zwischen Gremien, Team und Gesellschaft. Eltern, die neu an der Schule beginnen erhalten diese Informationen: Die Schulentwicklungsgruppe (SEG) ermittelt Schulentwicklungsthemen unter Beteiligung der verschiedenen Gruppierungen der Schule. Die SEG kann eigene Themen zur Schulentwicklung vorschlagen. Sie überprüft und bewertet Arbeits- und Themenvorschläge hinsichtlich der Bedeutung für die aktuelle Schulentwicklung und für die Umsetzung des Schulkonzeptes bzw. Leitbildes. Die SEG erstellt eine Agenda für mittel- und langfristige Schulentwicklungsthemen und -Projekte sowie eine Jahresarbeitsplan. Dabei achtet sie auf realistische, im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Ressourcen umsetzbare Vorhaben und plant eine Zeitreserve für Unvorhergesehenes/Dringendes ein.  Folgende Themen wurden in den letzten beiden Jahren angeschoben – wer klickt erfährt mehr!* Schulseminar* BarCamp zum Thema Schulentwicklung* Beginn von Arbeitsgruppen (Beispiel Elternmitarbeit) Steckbrief – kompakt auf einen Blick Kürzel: SEG Leitsatz/Motto/Ausgesprochen: Wir hegen und pflegen eure Ideen! Anzahl Mitglieder: 2 Eltern, 3 Lehrpersonen Organisationsform: Gremium Was machen wir – Aufgaben / Ziele: Die SEG begleitet Ideen von AGs bis zum MV-Votum Wer kann mitmachen: Lehrer*innen (max. 3), Eltern, Schülerinnen Welche besonderen Fähigkeiten solltest Du mitbringen? Ideen aufnehmen und entwickeln/ Organisationstalent Wie oft kommen wir zusammen: Rund einmal monatlich. Klausur, ca. 4 Stunden 1mal jährlich

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Die Schulsozialarbeit​

Helfen und unterstützen Alle sprechen von den Auswirkungen von Corona und Homeschooling – wir haben gesehen, es braucht noch mehr (externe) Schulsozialarbeit.Eine Arbeitsgruppe hat dazu erarbeitet, ob öffentliche Gelder generiert werden können?Leider hat sich – dazu haben wir sogar ein Gespräch mit der Jugendamtsleitung und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz geführt – dieser Weg nicht eröffnet.Es bleibt also bei unseren ersten Schritten zu einer internen Schulsozialarbeit – die bis dato im Umfang von bis zu zwei Blöcken mit bis Juli 2024 zur Verfügung stehenden Mittel von Löwenstark finanziert wurden.In der O haben wir damit Kevin Hübert für uns gewinnen können und Sabina Deutsch arbeitete in diesem Schuljahr mit Schulleitungsdeputat an einer Weiterentwicklung … Für das kommende Schuljahr wird die Schulsozialarbeit in der O (aufgrund der auslaufenden Löwenstark-Mittel) in die Team-Blöcke-Ressource integriert (werden müssen).Im Anhang haben wir euch den Konzeptentwurf (erarbeitet von Nikola Poitzmann und Sabina Deutsch) der 2022 gegründeten Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit (derzeit ruht die gemeinsame Arbeit) zusammengestellt.

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Der Schüler*innenrat

Der Schüler*innenrat vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen. In jeder Stammgruppe werden zwei Kinder/Jugendliche (ein Mädchen/ein Junge) als Schüler*innenräte gewählt. Sie übernehmen besondere Aufgaben innerhalb der Gruppe. Sie klären gruppenübergreifende Regelungen mit ihren betroffenen „Kollegen*innen“ und treffen sich regelmäßig mit den Schülerrät*innen aller anderen Stammgruppen („im Schüler*innenrat“). Bei Bedarf formulieren die Schüler*innenräte Bitten und Anliegen an den Verwaltungsrat, sowie an andere Gruppen/Gremien. Der Schüler*innenrat wird von einer/m Vertrauenslehrer*in (in diesem Schuljahr ist dies Beate) unterstützt.Unsere aktuellen Schulsprecher*innen sind Julius, Marta und Mohammed (s. Bild)

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