Gleich hier findet ihr die von Andreas zusammengestellte Brandschutzordnung. Bitte lest sie euch regelmäßig durch.
Nach DIN 14096, leicht verständlich geschrieben.
Herausgeben vom Trägerverein der Freien Comenius Schule Darmstadt im Juni 2021.
Liebe Mitarbeiter*innen, liebe Schüler*innen, liebe Eltern, sehr geehrte Gäste!
diese Brandschutzordnung fasst alle wichtigen Regeln zusammen, die beachtet werden müssen, damit kein Brand entstehen kann.
Außerdem wird hierin beschrieben, was getan werden muss, wenn es doch brennen sollte.
Auch ein anfangs kleines Feuer kann Teile unserer Schule zerstören, wenn es größer wird.
Daher müssen alle gemeinsam aufpassen, damit kein Brand entstehen kann.
Bitte lest diese Brandschutzordnung gut durch und helft mit, einen Brand zu vermeiden!
Vielen Dank, Euer Trägerverein und eure Schulleitung der FCS
Inhaltsverzeichnis
1 Informationen für Gäste (Teil A)
2 Informationen für die Schulgemeinde (Teil B)
2.1 Brände verhüten
2.2 Einen Brand melden
2.3 Flucht- und Rettungswege, Notausgänge
2.4 Sammelplätze
2.5 Brandschutzeinrichtungen
2.6 Bedienung eines Feuerlöschers
3 Besondere Informationen (Teil C)
1 Informationen für Gäste (Teil A)
Dieses Merkblatt wird an Gebäudeausgängen aufgehängt. Gäste, die nur kurz bei der FCS sind, können es lesen und wissen dann, was im Brandfall zu tun ist.
2 Informationen für die Schulgemeinde (Teil B)
Dieser Teil richtet sich an alle, die sich oft in der Schule aufhalten. Mitarbeiterinnen, Schülerinnen sowie Eltern müssen ihn kennen.
Mitarbeiterinnen werden regelmäßig über alle Teile der Brandschutzordnung unterwiesen. Schülerinnen werden einmal pro Schulhalbjahr in ihren Gruppen informiert.Eltern bekommen sie ausgehändigt und werden auf den Elternabenden daran erinnert.
2.1 Brände verhüten
Damit kein Feuer entsteht, müssen wir alle vorbeugen und mithelfen, bekannte Ursachen für Brände zu vermeiden:
· Offenes Feuer (z.B. Kerzen) darf nicht verwendet werden. Für pädagogische Zwecke (z. B. Brandschutzerziehung, Religionsunterricht, Adventszeit, Geburtstag etc.) können Schulleitung oder Verwaltungsrat Ausnahmen erteilen.
· Rauchen ist nur außerhalb der Sichtweite der Schulgebäude gestattet. Zigarettenkippen müssen gewissenhaft ausgemacht werden.
· Heiße Aschereste dürfen nicht in einen Papierkorb oder eine Mülltonne entleert werden, sie werden am besten mit Erde vermischt.
· Schweißen, Trennschleifen, Löten und andere Heißarbeiten sind nur dort erlaubt, wo Sicherheitsvorkehrungen gegen Brände getroffen wurden. Nach den Arbeiten muss der Bereich beobachtet werden, denn Funken können sich später noch zu einem Brand entwickeln.
· Papier, Kartonagen und andere Verpackungsmaterialien sind leicht brennbar und beschleunigen einen Brand. Wenn sie nicht mehr gebraucht werden, sollten sie entsorgt werden.
· Dekoration und Möbel sollen aus schwer entflammbaren Materialien bestehen und müssen ausreichenden Abstand zu heißen Leuchten haben.
· Neben dem Töpferofen in der U dürfen keine brennbaren Materialien stehen.
· Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht direkt in der Nähe von Wärmequellen stehen. Mengen von mehr als 1 Liter müssen in einem Sicherheitsschrank (NaWiraum) aufbewahrt werden. Auf keinen Fall dürfen sie (z.B. auch Lösemittel) in einen Ausguss geschüttet werden.
· Zur Benutzung angeschlossene Gasflaschen dürfen nur in der unbedingt benötigten Menge und Größe für den unmittelbaren Gebrauch aufgestellt werden (z.B. in der Werkstatt), ansonsten gehören sie in ein gut belüftetes Lager.
· Alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel werden regelmäßig geprüft, weil sie einen Brand verursachen können, wenn sie defekt sind. Aufstellen und Benutzen von privaten Elektrogeräten ist nur erlaubt, wenn die Zustimmung der Schulleitung oder des Vorstands vorliegt und eine regelmäßige Prüfung stattfindet.
· Heiz-, Koch- und Wärmegeräte müssen auf nicht brennbaren Unterlagen aufgestellt werden (Fliesen, Steinplatten oder vom Hersteller als nicht brennbarer Baustoff klassifiziert).
· Beim Anschluss mehrerer Geräte an einen Stromkreis darauf achten, dass die addierte Leistung unter dem Maximalwert der Sicherung bleibt (i.d.R. 16A / ca. 3600W). Mehrere Steckdosenleisten (Dreierstecker) dürfen nicht hintereinandergeschaltet werden.
· Zum Feierabend muss darauf geachtet werden, dass das Licht und möglichst alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sind. Wenn Geräte länger laufen müssen, sollen Zeitschaltuhren verwendet werden.
· Lithium-Ionen-Akkus können sich vor allem während des Ladevorgangs erwärmen, gefährliches Gas freisetzen und sogar entzünden. Sie müssen daher unter Aufsicht an einem gut belüfteten Ort geladen werden, in dessen Nähe auch keine großen Mengen brennbarer Stoffe stehen dürfen.
2.2 Einen Brand melden
An den Decken der meisten Räume befinden sich Rauchmelder. Wenn Rauch hochsteigt, geben sie einen lauten Ton von sich. Wer selbst Rauch oder einen Brand bemerkt, ruft sofort laut „FEUER!“
Damit andere über den Brand schnell informiert werden, muss ein blauer Alarmmelder gedrückt werden. Dazu muss die dünne Glasscheibe unter dem Wort „Hausalarm“ eingeschlagen und der Druckknopf tief reingedrückt werden.
Wenn über Rauchmelder oder Hausalarm-Melder ein Alarm ausgelöst wurde, müssen die Evakuierungsverantwortlichen und andere Erwachsene nachschauen, ob bzw. wo es brennt. Gibt es ein Feuer, verlassen alle ihr Gebäude und gehen zu ihrem Sammelplatz.
Rauchmelder und Hausalarm-Melder sind nicht mit der Feuerwehr verbunden. Im Brandfall muss die Feuerwehr durch einen Notruf an die Tel. 112 alarmiert werden! Notfall-Telefone befinden sich an den Ein- und Ausgängen. Bei unklarer Lage erfolgt der Notruf ggf. nach Rücksprache im Sekretariat oder im Leitungsbüro
Nicht vergessen: Nach dem Drücken des Hausalarms oder einem Notruf muss sofort danach die Verwaltung informiert werden!
2.3 Flucht- und Rettungswege, Notausgänge
Zufahrtswege und Flächen für die Feuerwehr sowie Rettungs- und Angriffswege im Freien sind ständig von Fahrzeugen, Containern oder anderem frei zu halten.
In Gebäuden sind Flure, Treppenräume und Notausgänge (auch Notausgangsfenster, Foto) Flucht- und Rettungswege und dürfen nicht verstellt oder mit Gegenständen eingeengt werden, damit man dort nicht stolpert. Elektrisch betriebene Rollläden müssen vor Nutzung der Räume geöffnet werden. Brennbare Gegenstände dürfen nicht in Fluchtwegen stehen. Auch Möbel und elektrische Geräte, wie z. B. Kopierer und Kaffeemaschinen, dürfen im Flurbereich bzw. im Treppenraum nicht aufgestellt werden:
Die Hinweisschilder für Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit gut erkennbar sein. Sie dürfen nicht durch Gegenstände verdeckt oder anderweitig unkenntlich gemacht werden. Wenn im Ausnahmefall für pädagogische Zwecke Dunkelheit erforderlich ist (Schattentheater, Optikversuche, Fotolabor), muss ein Verantwortlicher benannt sein, der für die Fluchtmöglichkeit sorgt.
2.4 Sammelplätze
Die U- und M- Schülerinnen sammeln sich gruppenweise auf dem Basketballplatz.Die O und A- Schülerinnen sammeln sich gruppenweise auf dem Bolzplatz. Sie warten dort auf Anweisungen der Schulleitung und laufen nicht weg.
2.5 Brandschutzeinrichtungen
In der Halle werden bei Rauchentwicklung die Fenster des Hallendachs automatisch geöffnet.
Sie können auch durch Drücken eines orange farbenen Handauslösers geöffnet werden, damit Rauch und Wärme abziehen können.
Brandschutztüren, z.B. zwischen Halle und Verwaltung, dürfen nicht verkeilt oder blockiert werden, damit sie im Brandfall auch zufallen können.
Am Eingang der Halle befindet sich der Kasten mit den Feuerwehr-Einsatzplänen, der nur von der Feuerwehr geöffnet werden darf.
2.6 Bedienung eines Feuerlöschers
Bis die Feuerwehr kommt, kann jeder einen Löschversuch unternehmen, allerdings nur solange das ohne Gefahr für sich selbst möglich ist (kleine Feuer, Entstehungsbrände).Auf jedem Feuerlöscher sind Abbildungen vorhanden, die seine richtige Bedienung erklären.Man muss z.B. zuerst eine gelbe Lasche herausziehen, erst dann kann man am Griff drücken, damit Löschmittel heraus kommt.
Korrektes Löschen: In Windrichtung, Flächenbrände von vorn nach hinten, Tropf- und Fließbrände von oben nach unten, mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen – nicht nacheinander.
3 Besondere Informationen (Teil C)
Dieser Teil richtet sich an Personen, denen nach Unterweisung anhand dieser Brandschutzordnung besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind.
Alle jeweils in der Gruppe bzw. Stufe tätigen Lehrpersonen sind Evakuierungs-Verantwortliche.
Bei regelmäßigen Brandschutz-Übungen werden diese daran erinnert, was zu tun ist, wenn es brennt und können einen Feuerlöscher bedienen
Bei Brandalarm müssen die Erwachsenen Ruhe bewahren!
Zuerst muss geschaut werden, ob der erste Rettungsweg verraucht ist – wenn ja, den zweiten benutzen!
Die Evakuierungsverantwortlichen machen sich vorab in allen Gebäuden durch die aushängenden Flucht- und Rettungspläne mit den Standorten der Feuerlöscher und Meldeeinrichtungen sowie den jeweiligen Fluchtwegen vertraut.
Die Schülerinnen und Schüler sind zum zügigen und geordneten Verlassen der Räume aufzufordern.
Kindern, die Hilfe brauchen, muss dabei geholfen werden.
Die anwesenden Erwachsenen gehen anschließend durch die Räume der Gebäude und stellen sicher, dass sie leer sind. Natürlich nur, wenn das ohne Gefahr möglich ist.
Die Erwachsenen verlassen als letzte die Räume.
Die Erwachsenen können dann einen Löschversuch mit einem Feuerlöscher unternehmen, aber nur, wenn sie sich dabei selbst nicht gefährden.
Die Erwachsenen stellen auf dem Sammelplatz die Vollzähligkeit fest.
Das Ende eines Alarmfalls (auch Fehl- oder Probealarms) wird ausschließlich durch die Schul-Leitung/Geschäftsführung festgestellt und mitgeteilt. Bis dahin bleiben alle an den Sammelstellen.
Die Stammgruppen-Lehrerinnen besprechen und üben mit ihren Schülerinnen in den ersten Tagen des neuen Schuljahrs die Verhaltensregeln im Falle eines Feueralarms und zeigen ihnen die Fluchtwege und Sammelplätze.