- Mo – Fr 7.30 – 13.00 Uhr
- 06151 734729-0
- info@fcs-da.de
Information zur Barrierefreiheit
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Hessen ergeben sich aus §§ 3 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE), die auf der Grundlage von §14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) erlassen wurde.
Diese Website ist nicht vollständig mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Die Freie Comenius Schule Darmstadt ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendungen in Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Die Überprüfung der technischen Barrierefreiheit via dem Tool Google Lighthouse, erweist am 03.07.2026 einen Score von 89 Prozent.
Anwendungsbereich:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Websites:
Webseiten von https://www.fcs-da.de. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird oder Subdomains der Hauptdomain.
Vereinbar mit den WCAG-Erfolgskriterien
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind bereits weitestgehend barrierefrei umgesetzt:
- Assistive Technologien werden unterstützt
Die Website kann mit gängigen assistiven Technologien wie Screenreadern verwendet werden. Browserseitige Vorlesefunktionen sind kompatibel.
(WCAG 2.1 – 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 1.3.1 Info und Beziehungen) - Inhalte sind farbunabhängig erfassbar, auf sensorische Reize wird verzichtet
Inhalte und Funktionen sind auch ohne Farbwahrnehmung verständlich nutzbar. Es kommen keine blinkenden oder flackernden Inhalte zum Einsatz.
(WCAG 2.1 – 1.4.1 Nutzung von Farbe; 2.3.1 Drei-Flashes oder Schwellenwert) - Logischer Aufbau und sinnvolle Gliederung
Die Inhalte und Überschriften folgen einer strukturierten und nachvollziehbaren Hierarchie.
(WCAG 2.1 – 1.3.1 Info und Beziehungen; 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen)
- Skalierbarkeit
Die Inhalte sind auch bei einer Vergrößerung von bis zu 300 % lesbar und bedienbar.
(WCAG 2.1 – 1.4.4 Textvergrößerung) - Responsive Webdesign
Die Darstellung passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an (z. B. Smartphones, Tablets).
(WCAG 2.1 – 1.4.10 Umbruch von Inhalten) - Einfache Sprache
Die Inhalte sind in klarer, einfacher Sprache formuliert. Eine Version in Leichter Sprache ist derzeit nicht vorhanden.
(WCAG 2.1 – 3.1.5 Leseniveau)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei:
- Fehlerhafte HTML-Syntax
Die vom CMS erzeugte Struktur enthält doppelte IDs und Auszeichnungen, die nicht manuell behoben werden können.
(WCAG 2.1 – 4.1.1 Korrekte Syntax) - Fehlende semantische Auszeichnung (Name, Rolle, Wert)
Einige interaktive Komponenten sind technisch nicht korrekt ausgezeichnet. Eine Nachbesserung ist aktuell systemseitig nicht möglich.
(WCAG 2.1 – 4.1.2 Name, Rolle, Wert) - Unzureichende Sichtbarkeit des Tastaturfokus
Der Fokusrahmen ist in bestimmten Designvarianten nicht klar sichtbar.
(WCAG 2.1 – 2.4.7 Sichtbarer Fokus) - Teilweise unzureichende Farbkontraste
In einzelnen Bereichen der Website entsprechen die Farbkontraste zwischen Texten, Bedienelementen und Hintergrundflächen derzeit noch nicht vollständig den empfohlenen Mindestwerten. Eine schrittweise Optimierung ist vorgesehen.
(WCAG 2.1 – 1.4.3 Kontrast (Minimum), ggf. 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast)
- Bilder sind nicht immer mit Alternativtexten versehen
Informative Grafiken und Bilder sind oft nicht mit beschreibenden Alternativtexten versehen, sodass auch Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreader Zugriff auf die Bildinhalte haben.
(WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte) - Nicht barrierefreie PDF-Dateien
Einige auf der Website bereitgestellten PDFs sind nicht barrierefrei. Außerdem stehen Inhalte nicht vollständig in Leichter Sprache zur Verfügung.
(WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte; 1.3.1 Info und Beziehungen) - Unvollständige ARIA-Auszeichnung dynamischer Inhalte
Dynamische Inhalte sind derzeit noch nicht in allen Fällen vollständig mit geeigneten ARIA-Attributen ausgezeichnet. Dadurch können Statusänderungen oder aktualisierte Inhalte von Assistenztechnologien nicht immer zuverlässig erkannt werden.
(WCAG 2.1 – 4.1.2 Name, Role, Value; 4.1.3 Status Messages)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung und wurde am 02.07.2026 erstellt und aktualisiert. Grundlage war eine Selbstbewertung mithilfe eines Prüfverfahrens nach BITV/WCAG.
Zur Unterstützung der Nutzer:innen steht das Accessibility-Tool »Ally« von Elementor zur Verfügung, das Funktionen wie Kontrastanpassungen und Schriftvergrößerung ermöglicht.
Rückmeldung und Kontaktangaben:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Freie Comenius Schule Darmstadt
Jägertorstraße 179 b
64289 Darmstadt-Kranichstein
Telefon: 06151 734729-0
(montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr, in normalen Schulwochen)
E-Mail: info@fcs-da.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren einzuleiten.
Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik des Landes Hessen unterstützt bei der Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur digitalen Barrierefreiheit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Stellen. Das Verfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich. (Barrierefreie IT Hessen)
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Diese Fassung entspricht den aktuellen Vorgaben für Hessen. Zu beachten ist, dass dort – anders als in Rheinland-Pfalz – eine Frist von sechs Wochen gilt. (Barrierefreie IT Hessen)